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In Österreich ist ein Prädikatswein ein hochwertiger Süßwein. Es kann sich um einen Wein aus spät gelesenen, süßen Trauben, aus von Botrytis (Edelfäule) befallenen Weinen oder um einen Wein aus gefrorenen Trauben (Eiswein) handeln. Der Zucker im Wein darf nur aus den Trauben selbst stammen, eine künstliche Zuckerzugabe ist für den Wein tabu!
Der Restzuckergehalt des Weines bestimmt die Bezeichnung, die dem Süßwein gegeben werden darf. Dieses Gewicht wird von der österreichischen Weinbaubehörde selbst gewogen. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 5 %.
In Österreich wird der Restzucker in Grad Klosterneuburger Mostwaage (°KMW) gewogen. Von süß über süßer bis hin zu süßesten Süßweinen sieht die Einteilung der österreichischen Süßweine wie folgt aus:
Mindestens 19° KMW und aus vollreifen Trauben gekeltert.
Mindestens 21° KMW und aus handverlesenen Trauben ausreichender Qualität hergestellt.
Mindestens 25° KMW und aus überreifen und/oder edelfaulen Trauben hergestellt.
Mindestens 27° KMW und ausschließlich aus edelfaulen oder natürlich getrockneten Trauben hergestellt.
Mindestens 30° KMW und überwiegend aus Weintrauben hergestellt, die überwiegend edelfaule und/oder stark ausgetrocknete (rosinenartige) Weintrauben aufweisen.
Mindestens 25° KMW und die Trauben müssen im gefrorenen Zustand geerntet und gepresst werden.
Mindestens 25° KMW und die geernteten Trauben müssen mindestens drei Monate natürlich getrocknet werden.
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